Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und Leistungen der Masur Energiesysteme GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt). Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
An Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Umfang der Lieferung und Leistungsort
Die angegebenen Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die zahlung wie folgt zu leisten:
- 30 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung
- 70% nach Mitteilung der Versandbereitschaft
jeweils innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Lieferzeit und Verzug
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringen der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen (z.B. technische Spezifikationen des Restholzes) sowie dem Eingang der vereinbarten Zahlung.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessern bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik sowie dem Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen.
Gefahrenübernahme und Abnahme
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Gewährleistung und Mängelhaftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
Mängel sind dem Verkäufer unverzüglichschriftlich anzuzeigen.
Der Verkäufer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Keine Gewähr wird übernommen für Schäden durch ungeeignete Verwendung (z.B. Zerkleinerung von nicht spezifizierten Materialien), fehlerhafte Montage durch den Besteller oder natürliche Abnutzung (Verschleißteile).
Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenhaftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ergänzung von Folgeschäden
Die Haftung des Verkäufers für indirekte Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden - insbesondere wegen Produktionsausfalls, Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn oder Verlust von Daten - ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden beim Besteller oder bei Dritten (z.B. dem Endkunden des Bestellers) entsteht.
Begrenzung der Haftungshöhe
Soweit der Verkäufer dem Grunde nach haftet (z.B. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten), ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungssumme ist in diesen Fällen pro Schadensereignis auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes der schadensverursachenden Maschine begrenzt.
Haftung bei Nachbesserung
Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungsschäden, die dadurch entstehen, dass eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Was als angemessen gilt, bestimmt sich nach der Komplexität des Fehlers und der branchenüblichen Beschaffungszeit für Ersatzteile.
Gesetzliche Ausnahmen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zählen nicht bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Haftung nach dem Produkthaftgesetz
Gerichtsbestand und anwendbares Recht
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

